Gemeinsam anpacken - Maßnahmen zum Schutz der Klimaverlierer

Einige der 140 Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 zielen konkret darauf ab, unsere Natur dabei zu unterstützen, mit den Folgen des Klimawandels besser zurechtzukommen. Bspw. die Maßnahme „LF-06 Förderung einer nachhaltigen, multifunktionalen Forstwirtschaft“: Waldbesitzer*innen werden dabei unterstützt, waldbauliche Situationen zu erkennen und auszubauen, die den Klimaschutz, die Anpassung des Waldes an den Klimawandel und den Erhalt der biologischen Vielfalt miteinander verbinden. Oder Maßnahme „LF-17 Priorisierung der Umsetzung von Natura 2000-Maßnahmen nach Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz“ bei der es u. a. um die Wiedervernässung von Moorstandorten und ehemaligen Feucht- und Nasswiesen geht. Zusätzlich sind die Maßnahmen L-14 "Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen" und L-28 "Auenrenaturierung und ökologischer Hochwasserschutz" von großer Bedeutung für den Fortbestand unserer Artenvielfalt -denn: Durch den voranschreitenden Klimawandel wird es einigen Tiere und Pflanzen am bisherigen Lebensraum zu warm oder zu trocken. Die können sich durch Wanderung zu angenehmeren Standorten an den Klimawandel anpassen.  Das gelingt aber nur, wenn sie freie Wege für die Wanderungen haben, die nicht zum Beispiel durch Straßen zerschnitten werden. Das Land Hessen möchte daher die Verbindungen der verschiedenen Lebensräume, das „Biotoppverbundsystem“ erhalten und vergrößern. Das Ziel wird mit der IKSP-Maßnahme L-14 „Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen“ verfolgt. In einem ersten Schritt wurden Tiere und Pflanzen sowie Lebensräume identifiziert, die zu den potentiellen Verlierern des Klimawandels zählen. Nun werden Maßnahmen umgesetzt, die die verschiedenen Biotope verbinden, damit die Wanderung möglich wird. Dafür werden Flächen entlang der Wanderungswege angekauft und zum Beispiel wieder vernässt, damit Tierarten wie der Laubfrosch dort entlang wandern können.

Die IKSP-Maßnahme L-28 „Ökologischer Hochwasserschutz und Auenrenaturierung“ hat eigentlich das Ziel Städte und Dörfer vor Überschwemmungen zu schützen und zwar durch ökologische Maßnahmen. Zum Beispiel kann in einer renaturierten Aue Wasser zurückgehalten werden und so Schäden an den Gebäuden verhindern. Gleichzeitig sind Auen auch mögliche Wanderwege für unsere Klimaverlierer. Von den Renaturierungsprojekten die das Land hier umsetzt haben also alle was – Mensch und Natur.

Darüber hinaus wird auch in vielen anderen Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung vorangetrieben.

 

Konkrete Maßnahmen, die auf den Schutz unserer Klimaverlierer in Hessen zielen sind beispielsweise:

Maßnahmen aus dem landesweiten Artenhilfskonzept für den Blauschillernden Feuerfalter, z.B.

  • Ausweitung und Pflege besiedelter Habitate durch L. helle-verträgliche Beweidung
  • Fichten-Rodung zur Wiederherstellung des Grünlandbiotopverbundes
  • IKSP-Maßnahme zur Verbesserung des Biotopverbundes durch Flächenankauf und angepasste Nutzung durch das RP Gießen

IKSP-Maßnahmen an der Oberen Eder (alle aus dem RP Kassel) zum Schutz der Bachmuschel:

  • Kiesentnahme zur Wiederherstellung von Reproduktionshabitaten der Bachmuschel
  • Beauftragung eines Fachgutachtens zur Habitatprüfung auf geeignete Bachmuschelhabitate
  • Anlage von Altarmen an der Oberen Eder zur Habitatsicherung (Umsetzungszeitraum 2019-2020)

Maßnahmen aus dem landesweiten Artenhilfskonzept für die Große Moosjungfer sowie Maßnahmen im Rahmen des Schutzgebietsmanagements:

  • RP Darmstadt: Erhaltung der Gewässerfunktionen durch Pflege in mehrjährigen Abständen im Bereich Mönchbruch von Mörfelden, Rüsselsheim und Grundwiesen von Mörfelden sowie Unterhaltung der Staueinrichtungen zur Wasserstandregulierung
  • RP Kassel: Anlage von Gewässern/Kleingewässern/Blänken sowie Entfernung bestimmter Gehölze im Reinhardswald zur Schaffung von zusätzlichem Lebensraum und zum Erhalt günstiger Besonnungsverhältnisse für die Große Moosjungfer
  • RP Gießen: Anlage von Gewässern/Kleingewässern/Blänken sowie Entfernung bestimmter Gehölze im NSG Franzosenwiesen und Rotes Wasser zur Schaffung von zusätzlichem Lebensraum und zum Erhalt günstiger Besonnungsverhältnisse für die Große Moosjungfer

Maßnahmen aus dem landesweiten Artenhilfskonzept für den Frauenschuh, z.B.

  • Verbesserung des Lichtregimes insbesondere in Waldbiotopen
  • Optimierung der Pflege von Frauenschuhstandorten und Anpassung des Weide-Managements an die artspezifischen Ansprüche
  • Besucherlenkung durch Abzäunung oder Wegeverlegung
  • Wiederansiedlungen

Maßnahmen zum Schutz des Kugel-Hornmoos:

  • Abschließen von Verträgen mit den Eigentürmern der besiedelten Ackerflächen um eine für das Kugel-Hornmoos optimale Bewirtschaftung zu ermöglichen (HALM-Fördermaßnahme)  

Maßnahmen zum Schutz des Schlammpeitzgers:

Erstellung und Durchführung von Pflegekonzepten zum Schutz der bestehenden Populationen:

  • Gesteuerte Flutungen der Grabensysteme
  • Grabenaufweitung
  • Schaffung von Parallelgerinnen
  • Uferabflachung

Maßnahmen zum Zwecke der Ausbreitung und Vernetzung bestehender Populationen:

  • Reaktivierung alter Grabensysteme
  • Schaffung neuer Gräben

Projekte zur Wiederansiedlung des Schlammpeitzgers, z. B.:

  • Besatzmaßnahmen in der Rheinaue (Rohrlachgraben), im Weschnitzeinzugsgebiet (Kreuzlachgraben, Lindenbruchgraben) und im Schwarzbacheinzugsgebiet (Grabensystem im NSG „Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim“, Scheidgraben im NSG „Datterbruch“, Scheidgraben Goddelau)

Maßnahmen zum Moorschutz (zwei Beispiele zu IKSP L 14-Maßnahmen):

RP Kassel: Erhalt des Waldmoores Hoher Keller (Laufzeit 2017 – 2020)

Für das FFH-Gebiet Hoher Keller gehören die ungewöhnlich zahlreichen Anmoor-, Quell- und Übergangsmoor-Bildungen, die Torfmächtigkeiten von 0,05 bis 1,7 m aufweisen, zu den Schutzgründen.

Ziel des Projektes ist der Erhalt des Moor-Biotops und die ökologische Aufwertung durch Diversifizierung des Baumartenspektrums. Im Rahmen des Projektes wurden

  • gezielt einzelne Fichten entnommen, um die Besonnung der Moorstandorte zu verbessern, ohne die Verdunstung erheblich zu erhöhen und damit sich dort andere Baumarten (z. B. Moorbirke) sukzessive entwickeln können.
  • Wege und Rückegassen so präpariert, dass der Wasserabfluss in das Waldmoor dauerhaft gewährleistet ist.

RP Gießen: Moorrenaturierung Burgwald (abgeschlossen, bzw. jährlich fortlaufend)

Renaturierung und Wiedervernässung eines derzeit fehlbestockten Moorstandortes im Burgwald (Entnahme von Fichten und Kiefern). Nach Wiedervernässung/Renaturierung sollen die Flächen in das bestehende NSG "Franzosenwiesen, Rotes Wasser" aufgenommen werden.

  • Nadelholzentnahme: Ein ehemaliger Moorstandort wurde durch eine dauerhafte Nadelholzentnahme renaturiert, mit dem Ziel der Wiedervernässung.
  • Gewässeranlage/Verfüllung von Entwässerungsgräben: Auf einer freigestellten Fläche wurden zwei Himmelsteiche angelegt sowie die vorhandenen Entwässerungsgräben verschlossen, um eine Wiedervernässung zu fördern. Die Maßnahme diente u. a. auch der Förderung des Klimaverlierers Arktische Smaragdlibelle (Somatochlora arctica).
  • Laubholzvoranbau im Mooreinzugsgebiet: Anbau von Laubholz im Mooreinzugsgebiet unter noch vorhandenem und noch zu entnehmendem Nadelholzschirm.